Führerscheinklassen

Wir bilden dich in den folgenden Führerscheinklassen aus
B
Pkw und kleine Lkw bis 3,5t zulässige Gesamtmasse zuzüglich Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse. Bei Anhängern über 750kg darf die zulässige Gesamtmasse des Hängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf dann 3,5t nicht übersteigen.
BE
PKW mit Anhänger, welche schwerer sind als für Klasse B erlaubt, z.B. große Wohnwagen o.ä.
A1
Krafträder mit nicht mehr als 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Nennleistung. Für 16 und 17jährige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, ab 18 Jahren ist die Geschwindigkeit unbegrenzt. Mindestalter 16 Jahre. Wer seinen PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben hat, ist automatisch Inhaber dieser Führerscheinklasse.
A begrenzt

Krafträder mit nicht mehr als 25kW (34PS). Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,16 kW/kg betragen. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis automatisch.
Mindestalter 18 Jahre.

A offen
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter 25 Jahre. Wer die zwei Jahre mit Leistungsbeschränkter Fahrerlaubnis umgehen will, braucht also nur bis zum 25sten Geburtstag warten und kann dann gleich in die große Klasse einsteigen. Andererseits hat derjenige, der mit 18 Jahren den eingeschränkten Führerschein erwirbt, schon mit 20 Jahren den unbeschränkten Schein, ohne eine weitere Prüfung abzulegen.
M
Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.