Führerschein mit 17

Das "Begleitende Fahren ab 17" muss durch den gesetzlichen Vertreter und den Jugendlichen persönlich beantragt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass der gesetzliche Vertreter darüber informiert ist und mit den aufgeführten Begleitpersonen einverstanden ist.

Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger dann nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson :

Wenn Sie möchten können Sie sich die Anträge hier herunterladen und dann ausdrucken.

Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ -Antragssteller-

Anlage zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17“ -Begleitperson-