Schlüsselzahl 197

Duale Ausbildung – Automatikregelung

Fang die Ausbildung mit Schaltung an und beende sie mit Automatik.

Ganz einfach…

Gültig ab 01.04.2021

Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatik die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.

Ab dem 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit für den Fahrschüler um eine Fahrerlaubnis der Klasse B die hauptsächliche praktische Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis letztlich auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird.

Diese Beschränkung war bisher der Fall und wurde mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein dokumentiert.

Man durfte dann, auch im Ausland, nur Automatikfahrzeuge fahren..

Dafür ist es notwendig innerhalb der praktischen Fahrausbildung, die grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug , eine (Teil-)Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu absolvieren, die mindestens 10 x 45 Minuten dauern muss…Mehr geht immer nur weniger nicht.

Danach erfolgt eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer (keine Prüfung !) von mindestens 15 Minuten in der der Fahrschüler zeigen soll, dass er einen Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kann.

Wenn dem so ist, wird dem Fahrschüler von der Fahrschule eine Bescheinigung darüber ausgestellt, die er der Führerscheinstelle / Bürgeramt vorlegen muss. Die weitere Fahrstunden erfolgt wieder auf einem Automatikfahrzeug.

Wenn die Ausbildung komplett abgeschlossen ist und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden wurde, wird der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 erstellt.

Du kannst dann auch im Ausland fahren.!

Du kannst  dann beide Fahrzeugvarianten fahren… Cool oder…

Scroll to Top
Scroll to Top