Führerscheinklassen

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder
– maximale Geschwindigkeit 45 km/h
– Hubraum  bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
– Gilt auch für Fahrräder mit Hilfs­ motor,  bei denen der Motor  bei
Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt
Mindestalter: 16 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder
– maximale Geschwindigkeit 45 km/h
– Hubraum  bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
– maximale Geschwindigkeit 45 km/h
– Hubraum  bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
– Leermasse von nicht mehr als 350 kg (im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien)

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)
– Hubraum  bis 125 ccm
– maximale Motorleistung 11 kW
– maximales Leistungsgewicht 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– Leistung maximal 15 kW und
– Hubraum  über 50 ccm oder
– maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre Einschluss: AM

B196

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu          125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV

B197

  • Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über mindestens 10 Std. a 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, sog. Schaltnachweis (§ 17 a Abs. 2 Satz 3 FeV).
  • Der Schaltnachweis ist bei Antragstellung beim Bürgeramt vorzulegen (Umtausch). Erstbewerber haben zusätzlich die Möglichkeit den Schaltnachweise der Fahrschule vorzulegen. Diese leitet diesen an die Technischen Prüfstellen weiter.

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)
– maximale Motorleistung 35 kW
– maximales Leistungsgewicht 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre Einschluss: A1, AM

A

Krafträder (auch mit Beiwagen)
– Hubraum  über 50 ccm oder
– maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
– Motorleistung über 15 kW und
– Hubraum  über 50 ccm oder
– maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Mindestalter: 24 Jahre bei Direktzugang; 20 Jahre bei Stufen­ zugang Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter: 21 Jahre für dreirädige Kfz

B

Kraftfahrzeuge
– zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg und
– maximal 8 Fahrgastplätze
und Kombinationen
– mit Anhänger  mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750 kg oder
– mit Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren) Einschluss: AM, L
Zugfahrzeug der Klasse B
– in Kombination mit Anhänger  mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamt­ gewicht  der Kombination zwischen 3.500 und 4.250 kg liegtmit Schlüsselzahl 96
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren) Einschluss: AM, L

BE

Zugfahrzeug der Klasse B
– in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Begleitetem Fahren) Einschluss: AM, L, B96 

B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmas-se der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führer-scheinklasse B notwendig 
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