Führerschein mit 17

Das „Begleitende Fahren ab 17“ muss durch den gesetzlichen Vertreter und den Jugendlichen persönlich beantragt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass der gesetzliche Vertreter darüber informiert ist und mit den aufgeführten Begleitpersonen einverstanden ist.

Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger dann nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.

UM ALS BEGLEITER/IN HIERFÜR ZUGELASSEN ZU WERDEN, MUSS EINE PERSON

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt (Hinweis: Punkte abbauen) belastet sein (bis zum 30.04.2014 in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleiter mit bis zu 3 Punkten bleiben weiterhin zur Begleitung geeignet) und
  • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
  • Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.

Als zusätzliche Kosten zum normalen Führerschein ab 18. Jahre mit 49,80 € , fallen zur Zeit an: 7.70 € für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung und 5,10 € für die Überprüfung  einer Begleitperson.( max. 3 Begleiter )

Wer Begleiter für BF17 werden möchte und 2 Punkte hat, macht bei uns einen Punkteabbaukurs.

Wenn Sie möchten können Sie sich die Anträge hier herunterladen und dann ausdrucken.

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